Die Strahlenschutzverordnung schreibt für beruflich strahlenbelastete Personen eine regelmäßige Untersuchung vor. Diese darf nur von speziell ermächtigten Ärzten durchgeführt werden.
Die Anlässe und Inhalte sind in der "Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) …: Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte" vorgegeben.
Strahlenschutzverordnung beim Bundesamt für Strahlenschutz
mehr erfahren +
So kommen Sie zu uns
Übersichtskarte +