Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung (StrSchV)

Die Strahlenschutzverordnung schreibt für beruflich strahlenbelastete Personen eine regelmäßige Untersuchung vor. Diese darf nur von speziell ermächtigten Ärzten durchgeführt werden.

Die Anlässe und Inhalte sind in der "Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) …: Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte" vorgegeben.

Wir sind ermächtigt, diese Untersuchungen durchzuführen und verfügen über langjährige Erfahrung bei Untersuchungen für Materialprüfung mit radioaktiven Stoffen

VERORDNUNG

Strahlenschutzverordnung beim Bundesamt für Strahlenschutz
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