Verkehrsmedizinische Untersuchung nach FeV

Untersuchung nach der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV)

Je nach Klasse der Fahrerlaubnis sind medizinische Eignungsuntersuchungen bezüglich der körperlichen und psychischen Verfassung des zu Untersuchenden erforderlich. Bewerber um den Führerschein Klasse A, A1, A2, B, BE, AM, L, C und T müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen an das Sehvermögen nach §12 Absatz 2 FeV erfüllen.

Wir führen Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung Klasse A-D sowohl für Erstbewerber als auch für Verlängerungen durch. Bitte vereinbaren sie einen Termin unter Tel: 0208 7822590.

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