Je nach Klasse der Fahrerlaubnis sind medizinische Eignungsuntersuchungen bezüglich der körperlichen und psychischen Verfassung des zu Untersuchenden erforderlich. Bewerber um den Führerschein Klasse A, A1, A2, B, BE, AM, L, C und T müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen an das Sehvermögen nach §12 Absatz 2 FeV erfüllen.
Untersuchungen für Mitarbeiter unserer Vertragsfirmen für die Klassen A, B, L, T und C können wir durchführen.
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